10.07.12 15:35 Alter: 13 Monat(e)

Mautpflicht für 84 Bundesstraßenabschnitte

Ab dem 1. August 2012 wird für 84 Bundesstraßenabschnitte auf rund 1000 Kilometern Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard die Mautpflicht gelten.

Grundsätzlich gilt die Mautpflicht für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen auf allen Bundesautobahnen (BAB) einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Autobahn. Daneben sind seit dem 1.1.2007 bestimmte Streckenabschnitte einzelner Bundesstraßen mautpflichtig, die in der Anlage zur Mautstreckenausdehnungsverordnung (MautStrAusdehnV) bezeichnet sind.

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG), das am 19. Juli 2011 in Kraft getreten ist und das Autobahnmautgesetz (ABMG) ablöst, sieht darüber hinaus auch eine Mautpflicht auf Bundesstraßen oder Abschnitten von Bundesstraßen vor, die bestimmte Kriterien (Baulast in der Trägerschaft des Bundes, keine Ortsdurchfahrt, zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung, durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen durchgehend getrennte Fahrbahnen, Mindestlänge von 4 km, unmittelbare Anbindung an eine BAB) erfüllen.

Welche Bundesstraßenabschnitte künftig neu mit Maut belegt sind, zeigt die Übersicht des BAG.


 

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