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10.07.12 15:35 Alter: 13 Monat(e)
Mautpflicht für 84 BundesstraßenabschnitteAb dem 1. August 2012 wird für 84 Bundesstraßenabschnitte auf rund 1000 Kilometern Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard die Mautpflicht gelten.Grundsätzlich gilt die Mautpflicht für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen auf allen Bundesautobahnen (BAB) einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Autobahn. Daneben sind seit dem 1.1.2007 bestimmte Streckenabschnitte einzelner Bundesstraßen mautpflichtig, die in der Anlage zur Mautstreckenausdehnungsverordnung (MautStrAusdehnV) bezeichnet sind. Welche Bundesstraßenabschnitte künftig neu mit Maut belegt sind, zeigt die Übersicht des BAG. |
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