21.07.15 10:53 Alter: 9 Monat(e)

Spediteure und Lkw-Fahrer aufgepasst: Antragsfrist zu förderprogramm beginnt

Die Antragsfrist für das BAG-Förderprogramm „Weiterbildung“, das die Qualifikation von Beschäftigten im schweren Güterkraftverkehr durch allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt, beginnt am 3. August. Unternehmen, die Güter- oder Werkverkehr mit Lkw über zwölf Tonnen durchführen, können noch bis 30. November Förderanträge stellen.

Ursache für diese Verspätung und dem sich daraus ergebenden verkürzten Zeitraum  für die Durchführung der Maßnahmen (bis 31.12.2015) ist die Änderung einer EU-Richtlinie. Sie verbietet die Förderung von gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen. Hiervon betroffen sind alle Maßnahmen innerhalb des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG), also beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung, Führerscheinausbildung und ADR-Fahrerschulungen. Gefördert werden nur noch Maßnahmen, die „freiwillig“ durchgeführt werden.


 

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