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13.10.16 09:58 Alter: 8 Monat(e)
Lkw-Eigentümer letztlich potentielle MautschuldnerDas Verwaltungsgericht Köln hat mit vier am 4. Oktober 2016 verkündeten Urteilen entschieden, dass auch Leasinggeber LKW-Mautschuldner sein können.Geklagt hatten zwei Gesellschaften, die ihre Sattelzugmaschinen Speditionsunternehmen im Wege eines Leasings bzw. eines Mietkaufs zur Verfügung gestellt hatten. In allen Fällen blieben die Leasinggesellschaften zivilrechtlicher Eigentümer der Sattelzugmaschinen. Eine Einschränkung, wonach nur Eigentümer mit einem Einfluss auf die konkrete Nutzung der Sattelzugmaschinen als Mautschuldner gelten sollen, lasse sich nach Auslegung des Gesetzes und seiner Historie nicht feststellen. Die Heranziehung der Leasinggesellschaften sei auch verfassungsgemäß, da die Mautforderungen zum einen keine erdrückende Wirkung und zum anderen auch die Leasinggesellschaften einen Nutzen von den mautpflichtigen Strecken hätten, so die Richter. Schließlich habe die Beklagte auch ermessensgerecht gehandelt, wenn sie zunächst die Speditionsunternehmen in Anspruch nehme und erst bei einer Insolvenz auf die Leasinggesellschaften zurückgreife. Eine Heranziehung der Fahrer sei dem Gesetz nach zwar ebenfalls möglich, aber in Bezug auf die Verwaltungspraktikabilität im Rahmen der Mauterhebung und die Bonitätsunterschiede der Beteiligten jedenfalls nicht zwingend. |
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