08.04.06 13:35 Alter: 18 Monat(e)

Notruf 112

Brüssel/Berlin, 06.04.2006 um 15:07

Die Europäische Kommission wird diese Woche elf Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten, die bei Notrufen nicht der Standort des Anrufers übermitteltn. Dies gilt für Griechenland, Irland, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, die Niederlanden, Portugal und die Slowakei.

 

In vier weiteren Verfahren, die schon länger laufen, hat die EU-Kommission mit Gründen versehene Stellungnahmen (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 226 EG-Vertrag) an Belgien, Frankreich, Polen und Slowenien geschickt.

 

„In diesen Vertragsverletzungsverfahren geht es um eine Frage, die für die Bürger der EU sehr wichtig ist, nämlich um die Übermittlung von Angaben zum Anruferstandort bei „112“-Notrufen,“ erklärte Viviane Reding, die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin. „Die schnelle Ortung der Anrufer kann Leben retten, deshalb dränge ich darauf, dass die Mitgliedstaaten keine Zeit mehr verlieren und alle notwendigen Veränderungen veranlassen, damit diese und alle anderen Vertragsverletzungsverfahren eingestellt werden können.“

 

Ein anderes wichtiges Element der in dieser Woche eingeleiteten Verfahren ist die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Universaldienst in der Telekommunikation. Sie garantieren eine bestimmte Grundversorgung der Verbraucher (Festnetzanschluss und Telefondienste, öffentliche Münz- und Kartentelefone, Verzeichnisdienste und ggf. Maßnahmen für Behinderte) mit Mindestvorschriften für die Bereitstellung und Erschwinglichkeit. Dazu können die Mitgliedstaaten ein oder mehrere Unternehmen als Universaldienstleister benennen, wobei die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie keinen Telekommunikationsbetreiber von vornherein von der Möglichkeit, als Universaldienstleister benannt zu werden, ausschließen dürfen.

 

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