30.04.18 12:10 Alter: 6 Monat(e)

Zulassung von Lang-Lkw verstößt nicht gegen EU-Recht

Die „Allianz Pro Schiene“ sowie zwei weitere Umweltverbände sind mit ihrer Klage gegen die dauerhafte Zulassung von Lang-Lkw gescheitert.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin dürfen Lang-Lkw auf bestimmten bundesdeutschen Straßen auch weiterhin fahren. Die regelzulassung der überlangen Trucks (bis zu 25,25 Meter) verstößt nicht gegen EU-recht, so die Richter. Die Kläger hatten in der Zulassung durch das Bundesverkehrsministerium einen Verstoß gegen EU-Recht gesehen, das eine Maximallänge von Lkw bei 18,75 Metern definiert und eine Zulassung längerer Laster nur in Ausnahmefällen vorsieht.

Laut dem Europa-Abgeortneten Dieter-L. Koch bescheinigen alle wissenschaftlichen Studien und Feldversuche dem Lang-Lkw die vom Gericht anerkannten Vorteile. "Ich selbst habe eine entsprechende Diplomarbeit begleitet und Lang-Lkw getestet. Ich bin im Besitz eines Lkw-Führerscheins. Seit Jahren schon kämpfe ich für die Zulassung dieser Kfz, auch für grenzüberschreitende Fernfahrten. Untersuchungen haben ergeben, dass zwei Lang-Lkw drei reguläre Lkw ersetzen. Dadurch können Waren stauvermeidend, spritsparend und umweltfreundlich transportiert werden." Auch die Unfallbilanz von Lang-Lkw sei auffallend positiv: Dank der vielen automatischen fahrassistenten stellten sie viele der herkömmlichen Lkw weit in den Schatten!

Nach mehrjährigem Feldversuch dürfen in Deutschland verschiedene Typen von Lang-Lkw regulär auf derzeit rund 11.600 Straßenkilometern fahren.


 

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