13.05.06 14:21 Alter: 18 Monat(e)

Fortbildung steht jedem zu

Erfurt (H.E.) (AZ: 9AZR104/04).

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter für Bildungsmaßnahmen bezahlt freizustellen. In einem Fall vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt wollte ein Arbeitsnehmer einen Sprachkurs belegen. Auch wenn der nicht direkt für seinen Job nötig ist, sondern nur seiner Allgemeinbildung dient, muss ihm das gewährt werden. Jedem Arbeitnehmer stehen für jedes Jahr fünf Kalendertage dafür zu.


 

TIPP: Klicken auf ein vorhandenes Bild vergrößert die Bildansicht!