13.05.06 14:59 Alter: 18 Monat(e)

Kein Lohn für Kraftfahrer ohne Schein

Kiel/Bonn (dpa)

Verliert ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein, muss ihm der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in Kiel hervor, auf das der Personalverlag in Bonn hinweist. In dem Fall forderte ein Kraftfahrer von seinem Arbeitgeber nicht gezahlten Lohn. Dieser hatte ihn fristlos entlassen, nachdem der Mann in einen Unfall verwickelt und ihm vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Da sich der Arbeitgeber nicht im sogenannten Annahmeverzug befunden habe, müsse dieser den geforderten Lohn auch nicht nachbezahlen, befand das Gericht. (AZ:2 Ta 262/05).


 

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